AGB

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit der Firma „Felicia Harms Lichtbildmanufaktur für Hunde“ (nachfolgend Fotografin genannt). Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen bedürfen der Textform.

2. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

3. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. digitale Dateien, Papierbilder, Drucke, Still-Videos, Videos usw.).

 

II. Urheberrecht

1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Die Originaldateien verbleiben bei der Fotografin.

 

III. Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Lichtbildern nur das einfache Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Es werden keine Eigentumsrechte an den Lichtbildern übertragen.

2. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist für private Zwecke erlaubt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe ist ausdrücklich nicht gestattet, es sei denn es wurde eine schriftliche Genehmigung für die kommerzielle Nutzung der Lichtbilder durch die Fotografin erteilt.

3. Auch der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild für kommerzielle Zwecke zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird insoweit ausdrücklich abbedungen.

4. Nutzungsrechte werden nur an den Lichtbildern übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Lichtbildern, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.

5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

6. Bei der Verwendung der Lichtbilder ist die Namensnennung „Foto: Felicia Harms – Lichtbildmanufaktur für Hunde“ direkt unter dem Bild anzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Veröffentlichung im Web ist zusätzlich die Homepage (www.felicia-harms.de) oder das jeweilige Social Media Profil der Fotografin mit einem funktionstüchtigen Link zu verlinken. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

7. Jegliche Veränderung der Lichtbilder (z.B. durch Bearbeitung des Bildausschnitts, Montage, Filterverwendung, Entfernung des Logos auf Webdateien usw.) ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung dieser Vereinbarung behält sich die Fotografin rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor.

8. Sofern der Auftraggeber Lichtbilder mit Zustimmung der Fotografin digitalisiert, ist er verpflichtet, diese so zu speichern, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

9. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die Lichtbilder im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden (z.B. auf der Webseite und in Sozialen Medien) und in diesem Rahmen auch Dritten zur Verfügung zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Angebote und Kostenvoranschläge der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich.

2. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus weist die Fotografin keine Umsatzsteuer in den Rechnungen aus.

3. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Das vereinbarte Honorar für ein Shooting ist ohne Abzug per Vorkasse zu bezahlen. Die Rechnungssumme für den Erwerb von Präsentations- und Bildprodukten (z.B. Drucke, Abzüge, Wandgalerien) wird nach der Auswahl dieser Produkte durch den Kunden in Rechnung gestellt.

5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber in Verzug. Für jede Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist wird eine Mahngebühr von 5 EUR fällig. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.

6. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Präsentations- und Bildprodukte im Eigentum der Fotografin.

 

V. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Bei Verlust oder Beschädigung von Lichtbildern beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen.

3 . Die Fotografin verwahrt die Lichtbilder sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Lichtbilder nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

3. Vereinbarte Shootingtermine sind verbindlich. Stornierungen werden nur in Textform anerkannt. Bei Stornierungen durch den Auftraggeber ohne gleichzeitige Vereinbarung eines Ersatztermins ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 25% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Sollte der Auftraggeber zum vereinbarten Termin ohne vorherige Absage nicht erscheinen, wird das gesamte vereinbarte Honorar fällig.

4. Die Fotografin hat das Recht, den vereinbarten Termin zu verschieben (z.B. aufgrund von Witterungsverhältnissen usw.), ist dann aber verpflichtet, einen neuen Termin mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

5. Bei Verstößen des Auftraggebers gegen das Tierschutzgesetz, bei Anwendung von Gewalt, Druck oder Misshandlung der Tiere, behält sich die Fotografin vor, das Shooting jederzeit abzubrechen und die Zusammenarbeit zu beenden. In diesem Fall behält die Fotografin den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

6. Die Fotografin ist in der künstlerisch-technischen Gestaltung der Lichtbilder frei; dem Auftraggeber ist der Stil der Fotografin bekannt. Daher sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

7. Bei Abzügen und Drucken kann es im Vergleich zum digitalen Lichtbild zu geringen Farb- und Kontrastunterschieden aufgrund von Kalibrierungs- und Farbeinstellungen kommen. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.
8. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen und Abweichungen in der Schärfe gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies stellt keinen Fehler dar und berechtigt nicht zur Reklamation.

9. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

10. Die Zusendung und Rücksendung von sämtlichen Auftragsgegenständen (z.B. Abzüge, Drucke usw.) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

VII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

2. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auf die Datenschutzerklärung der Fotografin wird verwiesen (hier nachzulesen).

 3. Zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden nutze ich den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.

 

VIII. Vertragsstrafe, Schadenersatz

1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Felicia Harms Lichtbildmanufaktur für Hunde erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.

2. Durch die Ziffer VIII.1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

 

IX. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

 

X. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin Felicia Harms (Felicia Harms Lichtbildmanufaktur für Hunde).

Die AGB gelten ab dem 01.09.2021